Häufig gestellte Fragen

Wir beantworten Ihre fragen gern persönlich.

Mit 27 Jahren Erfahrung sind wir Ihr Partner in Sachen Badsanierung.
Nachdem Materialien und Amaturen ausgewählt worden sind, wir Ihnen ein individuelles Bad in 3D erstellt.

Die Kosten hier für richten sich nach der ausgewählten Qualitätsstuffe und der Anzahl an verwendeten Materialien, sowie dem Aufwand. Der Aufwand richtet sich z.B. nach der Zeit die ein Designer aufbringen muss, um Z.B. Elemente zu designen, die nicht in einer Bibliothek zu finden sind, und somit Sonderanfertigungen darstellen.

Für konkrete Anfragen zu Ihrem Projekt, schicken Sie uns einfach eine Nachricht an unser Kontaktformular
Selbstverständlich. Wir sind für jegliche Schäden versichert, die im Rahmen unserer Arbeiten auftreten können. Dazu gehören Gewerksversicherungen, genau so wie Privathaftpflichsversicherungen.
Ja, Sie kann. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Bankberater nach einer KFW Bezuschussung Ihrer Bank. Dieser wird Sie darüber aufklären, wie Sie Ihr Projekt zu gestalten haben, damit dieses von der KFW gefördert wird.
Sie können Kosten steuerlich geltend machen! Ein Steuerberater kann Ihnen hier weiterhelfen.
Je nach Materialien und ausgewählten Monturen gilt eine Gewährleistung von 2 - 30 Jahren.

Die Gewährleistungsfrist beträgt nach VOB/B 4 Jahre.

Eine Bodengleiche Dusche kann fast überall gebaut werden. Das ist Kosten und Materialabhängig. Bei einer Besichtigung Ihres Projekts, können wir Ihnen ein unverbindliches Angebot machen. Für eine schnelle Antwort, können Sie uns auch Informationen zu Ihrem Projekt über unser Kontaktformular.
Je nachdem wie aufwendig die Sanierung ist, können Sie zu gewissen Zeiten das Bad nicht benutzen.
Das hängt vom Umfang des Badezimmers ab. In der Regel dauert eine Vollsanierung 1-3 Wochen
Ja, das können Sie. Nach einer gemeinsamen Absprache können Gewerke und Aufgaben aufgeteilt werden.
Die Handwerksarbeiten werden individuell auf Sie zugeschnitten. Dementsprechend ist diese Frage pauschal nicht zu beantworten.
Ja, das können Sie. Nach Absprache mit dem Vermieter oder der Hausverwaltung, ist dies mit deren Erlaubnis möglich.